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...häufige Fragen...

zu den neuen Gesetzen & Verordnungen.
Nachfolgend die Antworten dazu:

 

  1.  1. Ab wann kann ich mir den Schornsteinfeger aussuchen ?
    • ab 01.01.2013
      für weitere Informationen klicken Sie bitte hier
  2. Muss ich den alten (zuständigen) Schornsteinfeger dann trotzdem ins Haus lassen ?
    • Ja ! Für die Feuerstättenschau und zur Abnahme
      für weitere Informationen klicken Sie bitte hier
  3. Was ist ein Feuerstättenbescheid ?
    • ein Dokument von Ihrem Bezirks- Schornsteinfegermeister, in dem die einzelnen Feuerungsanlagen und deren Abarbeitungszeiträume gelistet sind.
      für weitere Informationen klicken Sie bitte hier
  4. Muss ich den beigefügten Auftrag zurückschicken ?
    • NEIN, wenn Sie einen anderen Schornsteinfeger beauftragen oder noch abwarten möchten.
      wichtiger Hinweis:
    • JA, wenn Sie sicher sind, dass Ihr jetzt zuständiger Schornsteinfeger weiterhin die Tätigkeiten ausführen soll.
  5. Braucht mein Ofen einen Feinstaubfilter ? 
    • Das hängt von verschieden Faktoren ab
      ausführliche Informationen erhalten Sie hier
  6. Was muss ich beim Kauf eines neuen Ofens beachten ?
  7. Wie oft muss mein Schornstein gekehrt werden ?
    • das hängt von der Art und Nutzung der jeweils angeschlossenen Feuerstätte(n) ab und ist in der [KÜO] geregelt
      ausführliche Info`s erhalten Sie hier
  8. Wie oft muss meine Heizung gemessen bzw. überprüft werden ?
  9. Ist Messung des Heizungsmonteurs bei der Wartung nicht ausreichend ?

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