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weitere Info`s zur 3. Frage:

Ein Feuerstättenbescheid ist ein Dokument, welches jeder
Haus- bzw. Wohnungseigentümer von seinem 
zuständiger Bezirks-Schornsteinfegermeister
(ab 2013 dann Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger)
zugestellt bekommt.

 

Hier sind alle Schornsteine und Feuerstätten mit den entsprechenden
Tätigkeiten sowie auch die Ausführungszeiträume gelistet.
Die dort genannten Fristen sind einzuhalten, dafür ist der Haus- bzw. Wohnungseigentümer verantwortlich.

 

 







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