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weitere Info`s zur 1. Frage:
Ab den 01.01.2013 können Sie einen
anderen Schornsteinfeger
mit der Ausführung von
wiederkehrende Tätigkeiten
beauftragen.
Die Beauftragung des Schornsteinfegers für
wiederkehrende Tätigkeiten ist im
Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchHwG) geregelt.
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