weitere Info`s zur 1. Frage:

Ab den 01.01.2013 können Sie einen

anderen Schornsteinfeger

mit der Ausführung von

wiederkehrende Tätigkeiten

beauftragen.

 

Die Beauftragung des Schornsteinfegers für
wiederkehrende Tätigkeiten ist im
Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchHwG) geregelt.