weitere Info`s zur 2. Frage:
Auch wenn Sie einen anderen Schornsteinfeger
mit wiederkehrenden Tätigkeiten beauftragt haben,
ist Ihr zuständiger Bez.-Schornsteinfegermeister
(ab 2013 dann Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger)
weiterhin für Sie zuständig und muss für
Abnahme-Tätigkeiten
(wenn Feuerstätten und Schornsteine neu errichtet oder
wesentlich geändert werden) und zur
Feuerstätten-Schau
(findet im Zeitraum von 7 Jahren 2 - Mal statt)
von Ihnen ins Haus gelassen werden.