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weitere Info`s zur 2. Frage:

Auch wenn Sie einen anderen Schornsteinfeger
mit wiederkehrenden Tätigkeiten beauftragt haben,
ist Ihr zuständiger Bez.-Schornsteinfegermeister
(ab 2013 dann Bevollmächtigter  Bezirksschornsteinfeger)
weiterhin für Sie zuständig und muss für
Abnahme-Tätigkeiten
(wenn Feuerstätten und Schornsteine neu errichtet oder
wesentlich geändert werden) und zur
Feuerstätten-Schau
(findet im Zeitraum von 7 Jahren 2 - Mal statt)
von Ihnen ins Haus gelassen werden.

 

 
Weiterhin überwacht er die Durchführung der Tätigkeiten und die Einhaltung
der Termine, die im Feuerstätten-Bescheid genannt sind.
Dem zuständigen Bez.-Schornsteinfeger ist die Durchführung und auch die Messerebnisse mittels Formblatt nachzuweisen.
Diese Mitteilung (Formblatt) können Sie selbst oder auch der von Ihnen ausgewählte Schornsteinfeger dem zuständigen Bez.-Schornsteinfeger
zusenden.

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