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weitere Info`s zur 4. Frage:

Beachten Sie bitte, dass Ihr Schornsteinfeger  
dann ab 2013 evtl. nicht mehr von sich aus
zu Ihnen kommt,


Sie müssen dann die im Feuerstättenbescheid
genannten Termine und Fristen selbst
einhalten und überwachen und dann mit Ihrem oder
einem Schornsteinfeger ihrer Wahl die
Ausführung der Tätigkeiten abstimmen.

 

Es können dann gesonderte Fahrtkosten anfallen.

 




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