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weitere Info`s zur 5. Frage:

Geregelt ist das in der Bundes-immissionsschitz-Verordnung, kurz BImSchV

Unter anderem sind dort auch die Ausnahmen genannt (also die Feuerstätten, die nicht die neuen Normen über die Begrenzung des Schadstoffausstosses

einhalten müssen:

 

 

- Badeöfen, Küchenherde, offenen Kamine, Grundöfen z, Bsp. sind von der Regelung ausgenommen

 

Ob Ihre Feuerstätte (wenn sie oben nicht genannt) ist einen Feinstaubfilter braucht, hängt von weiteren Faktoren ab:

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