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weitere Info`s zur 7. Frage:

Wie oft Schornsteine gekehrt / überprüft werden
müssen ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung
[KÜO] geregelt.

 

In der [Anlage 1] der KÜO sind alle möglichen Feuerstätten
und Brennstoffe mit der Anzahl der Kehrungen
bzw. Überprüfungen genannt.

 

 

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