...häufige Fragen...
zu den neuen Gesetzen & Verordnungen.
Nachfolgend die Antworten dazu:
1. Ab wann kann ich mir den Schornsteinfeger
aussuchen ?
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ab 01.01.2013
- für weitere Informationen klicken Sie bitte hier
2. Muss ich den alten (zuständigen) Schornsteinfeger
dann trotzdem ins Haus lassen ?
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Ja ! Für die Feuerstättenschau und zur Abnahme
- für weitere Informationen klicken Sie bitte hier
3. Was ist ein Feuerstättenbescheid ?
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ein Dokument von Ihrem Bezirks- Schornsteinfegermeister,
in dem die einzelnen Feuerungsanlagen und deren
Abarbeitungszeiträume gelistet sind.
- für weitere Informationen klicken Sie bitte hier
4. Muss ich den beigefügten Auftrag zurückschicken ?
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NEIN, wenn Sie einen anderen Schornsteinfeger
beauftragen oder noch abwarten möchten.
wichtiger Hinweis:
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JA, wenn Sie sicher sind, dass Ihr jetzt zuständiger
Schornsteinfeger weiterhin die Tätigkeiten ausführen soll.
5. Braucht mein Ofen einen Feinstaubfilter ?
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Das hängt von verschieden Faktoren ab
- ausführliche Informationen erhalten Sie hier
6. Was muss ich beim Kauf eines neuen Ofens
beachten ?
7. Wie oft muss mein Schornstein gekehrt werden ?
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das hängt von der Art und Nutzung der jeweils
angeschlossenen Feuerstätte(n) ab und ist in der [KÜO] geregelt
- ausführliche Info`s erhalten Sie hier
8. Wie oft muss meine Heizung gemessen bzw.
überprüft werden ?